
Christiane Lang / CDU
MIT vermisst Vorschläge Verbesserung der Einnahmen
Am 15.12.21 wurde im Rat der Stadt Tönisvorst von der Kämmerin der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 vorgestellt. Der Entwurf enthielt eine Ergebnis- und Finanzprognose bis zum Jahr 2030 unter Berücksichtigung der beiden Alternativen Haushalt mit oder ohne Realisierung des Projekts Campus. Deutlich wird hierbei, dass in beiden Varianten nach derzeitigem Planungsstand eine Haushaltskonsolidierung unausweichlich ist. Die jahrelange defizitäre Haushaltslage führt ohne Konsolidierungsmaßnahmen mit oder ohne Campus in wenigen Jahren in die Haushaltssicherung.
Umso wichtiger sind Überlegungen zur Verbesserung der Einnahmenseite des Haushalts. Die MIT ist enttäuscht, dass die Kämmerin keinerlei Vorschläge zur Erhöhung von Einnahmen vorgelegt hat. Die MIT weist erneut auf die fehlenden Abschlussverhandlungen zur Erschließung des Gewerbegebietes an der Mühlenstraße hin. Je früher die Erschließung umgesetzt werden kann, desto eher können Gewerbesteuereinnahmen den Haushalt von Tönisvorst entlasten. Seit Jahren kommen die Verhandlungen mit dem Eigentümer Total nicht zum Abschluss.
Die MIT fordert die Kämmerin auf, zusammen mit dem Wirtschaftsförderer der Stadt Tönisvorst bei der Firma Total vorstellig werden soll, um das Thema endgültig zum Abschluss zu bringen.
Neben der Erschließung neuer Einnahmequellen über das Gewerbegebiet Mühlenstraße sollten auch die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer weiter gesenkt werden. Bei den Gewerbesteuer- und Grundsteuerhebesätzen liegt TV im Kreis Viersen am oberen Ende der Hebesätze. Wissenschaftliche Studien haben empirisch nachgewiesen, dass geringere Gewerbesteuerhebesätze im Wettbewerb der Kommunen zu höheren Steuereinnahmen führen. Praktisches Beispiel ist die Gemeinde Monheim mit einem Gewerbesteuerhebesatz von 250%. In Tönisvorst haben die Senkung der Hebesätze und die Corona Zeit ebenfalls zu höheren Gewerbesteuereinnahmen in 2021 geführt. Wir fordern daher die weitere Senkung der Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer B um jeweils 20 Basispunkte von 465% auf 445% bzw. von 500% auf 480% zur mittelfristigen Steigerung der Einnahmen zur Stützung des Haushalts. Bei den Hebesätzen für die Gewerbe- und Grundsteuer stehen die Kommunen schließlich in einem Wettbewerb, der mit entscheidet über die Ansiedlung von Gewerbebetrieben.
Denn eines ist sicher, ohne die Verbesserung der Einnahmenstruktur wird die Stadt Tönisvorst in wenigen Jahren in der Haushaltssicherung sein.
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